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Die Herausforderungen mit der Wahrheit: Über „Heilung“ und ihre Limits - in Europa und der Welt



Die Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln in der Consumer Health Branche steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen, insbesondere wenn es darum geht, die tatsächlichen Vorteile natürlicher Gesundheitsprodukte öffentlich darstellen zu dürfen. Eine bedeutende Hürde in diesem Bereich ist die Regulierung durch die European Food Safety Authority (EFSA), die durch ihre Health Claims genau festlegt, welche Werbeaussagen erlaubt sind. Und – kleiner Spoiler: Egal wie gut und hochwirksam ein Nahrungsergänzungsmittel etwa am Konsumenten getestet ist, dieser Nutzen und Gesundheitsvorteil darf innerhalb der EU nicht eindeutig kommuniziert werden, sonst ist die Abmahnung nicht weit.


Die EFSA wurde im Jahr 2002 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Parma, Italien. Ihr Hauptziel ist es, die Lebensmittelkette zu überwachen und die Gesundheit der Verbraucher in der Europäischen Union sicherzustellen. Eine wichtige Institution, so gibt es auch einige schwarze Schafe im Bereich der Nutritional Supplements. In Bezug auf diese Nahrungsergänzungsmittel ist die EFSA nun speziell dafür verantwortlich, Health Claims zu bewerten und zu genehmigen, um sicherzustellen, dass die beworbenen Aussagen wissenschaftlich fundiert und für die Verbraucher verständlich sind.



Da beißt sich die Katze in den Schwanz – Ein zirkuläres Problem.



Die Crux für die Hersteller: Oft ist es sehr schwierig, hochwertige wissenschaftliche Daten zu generieren, die den EFSA-Anforderungen entsprechen, da hier – anders als in der chemisch-pharmazeutischen Industrie – weit weniger Investoren für Studien zu begeistern sind. Das wirtschaftliche Interesse daran, Labore und Experten mit der Entwicklung eines neuen Medikamentes zu beschäftigen, um letztlich der Vorreiter bei der „Heilung“ von XY und auf jedem Rezeptblock markenrelevant vertreten zu sein, ist deutlich lukrativer als auf Basis internationaler jahrhundertealter Naturheilverfahren Kurkumagewächse zu ernten und hochdosiert weiterzubearbeiten. Kein Prestige, keine Fördergelder.


Trotz überzeugender wissenschaftlicher Forschung zu Roh- und Inhaltsstoffen, unterliegen die erlaubten Health Claims im zweiten Schritt überdies einem strengen Korsett. So sind allgemein nur sehr generalisierte Aussagen erlaubt, wie etwa „Trägt zur Erhaltung eines gesunden Immunsystems“ bei.


Dass einige phytochemische Kombinationen oder Wirkstoffe in entsprechend hoher Dosierung jedoch noch viel zielgerichteter den Patienten bei Ursachenlinderung und -bekämpfung ihrer Leiden individuell helfen können, das wird strikt in der Kommunikation verboten. Mit dem Argument „Nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert.“. Worte wie „Heilung“ sind dabei ohnehin ein rotes Tuch, trotz Evidenz.


Und wagt es ein Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln dann doch, proaktive und forschungsbasierte Direkt-Aussagen zu treffen, folgt die Abmahnung, meist direkt oder indirekt durch Konkurrenten aus der Pharmaindustrie, auf dem Fuße.

Und damit nicht genug – ist die Angst vor ernstzunehmender Konkurrenz aus der Biomedizin so groß, wird häufig ein ganzes Universum von Negativ-Reputationen um eine Marke im Internet aufgebaut. Die öffentlich-rechtlichen Kanäle werden als vertrauensbildende Medien hinzugezogen und Nahrungsergänzungsmittel-Hersteller werden auf Basis gefährlichen Halbwissens in ihrer Reputation beschädigt.


Und Lieschen Müller ahnt von alle dem natürlich nichts, geht ins Internet und kommt ohne ausreichendes Hintergrundwissen zu ihrem persönlichen Ergebnis, doch lieber wieder die Blutdrucksenker vom Arzt aus dem Küchenschrank zu holen. Ist einfacher als die Ernährung blutdruckfreundlich umzustellen und „das ganze Kapsel-Zeug bringt doch eh nix“.



Der Informationstrichter.



So bleiben brauchbare Alternativen, etwa aus der Traditionellen Chinesischen Medizin oder aus dem südamerikanischen Urwald dem europäischen Durchschnittsbürger vorenthalten.

In Übersee variieren die Vorgaben je nach Land, welche Gesundheitsaussagen erlaubt sind. Ist der Zugang zu Gesundheit also politisch und behördlich geregelt? Was von offizieller Seite als „Verbraucherschutz“ klassifiziert wird, ist jedenfalls ein zweischneidiges Schwert.

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